
Partner Kurzprofil
Berlin Ausbildungszentrum II: 1-jährige Ausbildung in 3-Intensivwochen zum Musiktherapeut(in) und Klangtherapeut(in)
Die mit dieser Ausbildung erworbene Zusatzqualifikation Autogenes Training entspricht inhaltlich den qualitativen Anforderungen der Krankenkassen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung. Somit werden die absolvierten Unterrichtseinheiten unter der Maßgabe einer Einzelprüfung bei bestehender Grundqualifikation von den Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des einheitlichen Bewertungsmaßstabes im Bereich übender und suggestiver Techniken als spezifische Qualifikation grundsätzlich anerkannt.
Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat des IEK bescheinigt. Die erworbene Qualifikation kann grundsätzlich bundesweit namentlich geführt werden und z.B. in selbstständiger Arbeit, eigener Praxis oder im Angestelltenverhältnis beruflich ausgeführt werden.